| Dokumenteninformation | Festlegung |
|---|---|
| Dokumenten-ID | FW-RS-01-07 |
| Titel | Höhlenschutz und Höhlensicherheit |
| Bereich | Recht und Sicherheit |
| Dokumentenart | Sicherheitsseite |
| Verantwortlich | Wiki-Eigentümer |
| Version | 1.0 |
| Stand | 25.07.2026 |
| Dokumentenstatus | Entwurf |
| Klassifizierung | Öffentlich |
| Rechts- und Quellenstand | 25.07.2026 |
| Wiki.js-Pfad | /Fotografen-Wiki/Recht_und_Sicherheit/FW-RS-01-07_Hoehlenschutz_und_Hoehlensicherheit |
Diese Seite verbindet Naturschutz, Betretungsregeln und persönliche Sicherheit bei der Höhlenfotografie. Sie gilt insbesondere für das Projekt Fränkische in der Fränkischen und Hersbrucker Schweiz.
Sie ersetzt weder eine örtliche Genehmigung noch eine höhlenkundliche Ausbildung, professionelle Führung oder eine Rettungsplanung.
Drei Grundregeln: Nie allein in eine nicht touristisch erschlossene Höhle gehen, keine Fledermäuse stören und eine Höhle bei unklarer Zugangs- oder Wetterlage nicht betreten.
Nicht touristisch erschlossene Höhlen können gleichzeitig sein:
Eine öffentlich bekannte Lage oder ein vorhandener Trampelpfad ist keine Betretungserlaubnis.
§ 39 Absatz 1 Bundesnaturschutzgesetz verbietet unter anderem, wild lebende Tiere mutwillig zu beunruhigen und ihre Lebensstätten ohne vernünftigen Grund zu beeinträchtigen oder zu zerstören.
§ 39 Absatz 6 BNatSchG enthält zusätzlich ein zeitliches Verbot: Höhlen, Stollen, Erdkeller oder ähnliche Räume, die als Winterquartier von Fledermäusen dienen, dürfen grundsätzlich vom 1. Oktober bis 31. März nicht aufgesucht werden. Das Gesetz nennt begrenzte Ausnahmen für unaufschiebbare und nur geringfügig störende Handlungen sowie touristisch erschlossene oder stark genutzte Bereiche.
Darüber hinaus können gelten:
Praxisregel: Vor jedem Besuch die konkrete Höhle, die aktuelle Schutzgebietsverordnung, saisonale Sperrungen und die Zustimmung des Berechtigten prüfen. Eine Ausnahme niemals selbst annehmen.
Fledermäuse reagieren besonders im Winterquartier empfindlich auf Störungen. Aufwachen verbraucht Energiereserven, die für das Überleben bis zum Frühjahr benötigt werden.
Bei Fledermauskontakt:
Weitere Schutzregeln:
| Gefährdung | Vorabprüfung | Entscheidung |
|---|---|---|
| Wetter und Starkregen | Niederschlag, Einzugsgebiet, Pegel und lokale Warnungen | bei Risiko absagen |
| Wasser | mögliche Siphone, Bachhöhle und Rückstau | nur mit Fachkenntnis; sonst nicht betreten |
| Absturz | Schächte, steile Einstiege und lose Kanten | Sicherung und Ausbildung erforderlich |
| Steinfall | Decke, Frost, lose Blöcke und Personen oberhalb | Bereich meiden |
| Orientierung | Verzweigungen, Rückweg und Kartenlage | Umkehrpunkte festlegen |
| Engstellen | Rückweg, Ausrüstung, Kondition und Panikrisiko | nicht erzwingen |
| Luft | schlechte Belüftung, Gase, Sauerstoffmangel | ohne Mess- und Fachkonzept nicht betreten |
| Kälte und Nässe | Dauer, Kleidung, Wartezeiten | Reserven einplanen |
| Kommunikation | Mobilfunk, Außenkontakt und Alarmweg | Tourenmeldung hinterlegen |
| Naturschutz | Fledermauszeit, Sperrung, Schutzverordnung | bei Unklarheit nicht betreten |
Für nicht touristisch erschlossene Höhlen:
Die Rückkehrmeldung gehört verbindlich zur Tour. Eine verspätete Tour ohne Rückmeldung kann unnötig eine Rettungsaktion auslösen.
Seiltechnik, Schächte, Kletterpassagen und wasserführende Höhlen erfordern zusätzliche Ausbildung und spezielle Ausrüstung. Ein Fotostativ ist keine Sicherungseinrichtung.
| Ausrüstung | Empfehlung |
|---|---|
| Kamera | geschützt transportieren; Bedienung mit Handschuhen üben |
| Objektiv | möglichst wenige Wechsel; Front- und Rückdeckel sichern |
| Stativ | kompakt, standsicher und ohne Blockade des Fluchtwegs |
| Licht | steuerbare LED-Leuchten; Reserve getrennt verpacken |
| Blitz | nur wenn naturschutzrechtlich und biologisch vertretbar |
| Akkus | warm und trocken transportieren |
| Filter | nur bei klarem Nutzen; Verlustrisiko beachten |
| Tasche | kein gewöhnlicher offener Fotorucksack in engen Passagen |
| Reinigung | erst außerhalb der Höhle; keinen Schmutz verteilen |
Die Sicherheitsbeleuchtung der Gruppe bleibt unabhängig von der fotografischen Beleuchtung. Kein Foto rechtfertigt, dass die Hauptlampe oder Notreserve für die Aufnahme verbraucht wird.
Eine Mobiltelefonverbindung innerhalb der Höhle darf nicht vorausgesetzt werden.
Die Tour wird nicht begonnen oder sofort abgebrochen bei:
| Prüfung | Erledigt | Bemerkung |
|---|---|---|
| Höhle eindeutig identifiziert | ☐ | |
| Betretung erlaubt und Eigentümerfrage geklärt | ☐ | |
| Schutzgebietsverordnung geprüft | ☐ | |
| Fledermaus-Winterquartier ausgeschlossen beziehungsweise Zeitraum zulässig | ☐ | |
| Wetter und Wasserlage geprüft | ☐ | |
| erfahrene Begleitung organisiert | ☐ | |
| Tourenmeldung mit Rückkehrzeit hinterlegt | ☐ | |
| drei Lichtquellen beziehungsweise sichere Redundanz vorhanden | ☐ | |
| Helm und persönliche Schutzausrüstung geprüft | ☐ | |
| Fotoaufbau blockiert keinen Rückweg | ☐ | |
| sensible Standortdaten bleiben geschützt | ☐ |
| Thema | Link |
|---|---|
| Höhlenfotografie – Projekt Fränkische | FW-GEN-01-06 öffnen |
| Fränkische Schweiz | FW-ORT-FS-01 öffnen |
| Verhalten in Schutzgebieten | FW-RS-01-05 öffnen |
| Langzeitbelichtung | FW-WIS-AT-01 öffnen |
| GOSSEN-Belichtungsmesser | FW-ZUB-01-07 öffnen |
Zusätzlich sind die jeweils aktuelle Schutzgebietsverordnung, Hinweise der Naturschutzbehörde, Eigentumsrechte und örtliche Sperrungen zu prüfen. Diese Seite ist keine Rechtsberatung.
| Version | Datum | Änderung |
|---|---|---|
| 1.0 | 25.07.2026 | Sicherheits- und Schutzseite mit Rechtsgrundlage, Fledermausschutz, Tourenplanung, Ausrüstung, Notfallablauf und Checkliste für das Projekt Fränkische erstellt |